Der Grundsatz "volenti non fit iniuria" ist ein Gerechtigkeitsprinzip von hoher Plausibilität. Seine privatrechtliche Erscheinungsform, die Einwilligung, blieb aber bisher ein Stiefkind der Zivilrechtsdogmatik. Auf der Grundlage rechtshistorischer und rechtsphilosophischer Vorüberlegungen entwickelt Ansgar Ohly eine eigenständige privatrechtliche Einwilligungslehre, die auf den Gedanken der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung beruht. Wird die Einwilligung als Aktualisierung von Autonomie verstanden, so muß sie aus zivilrechtlicher Sicht zur Privatautonomie in Beziehung gesetzt werden. Dies erreicht der Autor, indem er zunächst eine Stufenleiter der Gestattungen - von der Rechtsübertragung über die schuldvertragliche Gestattung bis hin zur einseitigen, widerruflichen Einwilligung - aufstellt. Sodann präsentiert er die Einwilligung als Rechtsgeschäft, wobei die §§ 104 ff. BGB vor allem bei Einwilligungen im höchstpersönlichen Bereich zum Teil der teleologischen Reduktion bedürfen.Dieser Ansatz, ergänzt durch einen Vergleich mit dem Recht Großbritanniens und der USA, ermöglicht eine präzisere Bestimmung der einzelnen Einwilligungsvoraussetzungen. Dabei ergeben sich für zahlreiche Einzelprobleme neue Lösungen, etwa für die Beurteilung der Einwilligung des Patienten im Medizinrecht, für die Frage nach den objektiven Schranken der Einwilligung bei der Gestattung strafbarer oder irreversibler Eingriffe, für die Bedeutung der Einwilligung bei der kommerziellen Nutzung von Persönlichkeitsmerkmalen oder für die Wirksamkeit von Einwilligungsklauseln in AGB.
Format: Hardback
CONTRIBUTORS: Ansgar Ohly
EAN: 9783161477935
COUNTRY: Germany
PAGES:
WEIGHT: 954 g
HEIGHT: 168 cm
PUBLISHED BY: JCB Mohr (Paul Siebeck)
DATE PUBLISHED: 2003-02-14
CITY:
GENRE: LAW / Civil Law, LAW / Comparative, LAW / Conflict of Laws, LAW / Contracts, LAW / International
WIDTH: 240 cm
SPINE:
Book Themes:
Germany, Comparative law, Private international law and conflict of laws, Private or civil law: general, Family law, Property law: general, Law of torts, damages and compensation, Law: wills, probate, succession, inheritance
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ständiger Gastprofessor an der University of Oxford und Visiting Senior Member des St. Peter's College, Oxford.